Man kann es nicht oft genug sagen !!!

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte praktische Abwicklung des Unfallschaden anbietet. Geben Sie nicht Ihr Fahrzeug aus der Hand.                            

Wer im Schadenfall zahlen muss, wird immer versuchen, die eigenen Interessen durchzusetzen.

Ein Gutachter benötigen Sie im Falle Ihrer unverschuldeten Beteiligung am Unfall, um Ihre Ansprüche aus dem Unfallereignis bei der Versicherung durchzusetzen.


Nach gängiger Rechtsprechung steht es Ihnen zu, zwecks Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe das Gutachten eines unabhängigen und neutralen Sachverständigenbüros einzuholen. Auch dann, wenn die gegnerische Versicherung ihren hauseigenen Gutachter bereits angekündigt hat. 

Nun ist Vorsicht angebracht!

Denn aus Sicht der zahlungspflichtigen Versicherung macht eine solche Maßnahme nur dann einen Sinn, wenn hierdurch Kosten eingespart werden können.

Da aber der (Versicherungseigene oder Versicherungsnahe) Sachverständige z.B. Dekra der Versicherung zunächst auch einmal Geld kostet, rechnet sich eine Nachbesichtigung für die Versicherung nur dann, wenn zusätzlich zu den Kosten des eigenen Sachverständigen noch ein weiterer Betrag eingespart werden kann. Natürlich soll dieser Betrag an Ihrem Fahrzeugschaden eingespart werden! Wo sonst?

Tatsächlich zeigt die Regulierungspraxis, dass diejenigen Sachverständigen, die im Dienste der Versicherungen stehen und Unfallschäden nachbesichtigen, d.h. im Klartext, ein eigenes Gutachten über den Schaden am Unfallfahrzeug für die gegnerische Versicherung erstellen, teilweise zu erhebliche niedrigen Schadensummen kommen, als die ursprünglich im Dienste der geschädigten Unfallopfer tätigen freien, neutralen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die zahlungspflichtige Versicherung aber wird dann naturgemäß lieber nur den niedrigeren Schadensbetrag an Sie auszahlen, den nämlich, der eigene (Haus) Sachverständige feststellt .

Hier ein Beispiel: Heckschaden, oder ?

sieht aus wie ein Bagatellschaden, oder ?

Nun nach Teilzerlegung, erheblicher Knick im Querträger.

jetzt noch ohne Stoßfänger. Der Gutachter von der Versicherung wollte für den " Bagatellschaden "

670,00 € Regulierungssumme zahlen. In der Werkstatt kostete dieser Schaden

mehr als 2.500,00 €. Soviel zum Thema Versicherungsgutachter.


Bleiben Sie locker,wir setzen uns für Sie ein,versprochen !



Wie verhalten Sie sich also richtig?


Sie müssen eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges durch die Versicherung Ihres Unfallschädiger oder die (Haus-) Sachverständigen der gegnerischen Versicherung grundsätzlich nicht dulden!


Urteil vom LG München I AZ: 19 S 11609/90, AG Wiesbaden AZ: 91 C 1735/98 LG Kleve AZ: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH Zfs 1999, 239.


Wenn Sie den Versicherungsgutachter oder (Haus-) Sachverständigen dennoch an Ihr Fahrzeug lassen, laufen Sie Gefahr, dass sich die Gegenseite jetzt mit Informationen über Ihr Unfallfahrzeug und den Schaden versorgt, damit dann anschließend der Schaden "heruntergerechnet" werden kann. 


Beauftragen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, spätestens jetzt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen! 

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Tipps & Tricks

Nach einem Unfall sollte man unbedingt folgendes beachten:

Sofort bei der

gegnerischen Versicherung eine Schadensmeldung beantragen. Möglichst über die Homepage der Versicherung per E-Mail. Akzeptieren Sie nicht von einem  " Schadens-Manager " oder ähnliches der regulierenden Versicherung betreut zu werden. Hier gilt es nachdrücklich klar zu machen das Sie Ihre Rechte kennen.

Bei Ausfallzeiten und Nutzung eines Mietwagens vom Versicherer eine Vermietung bennenen lassen. Oder aber mit einer Abtrittserklärung der Vermietung Vorkosten vermeiden.

Bei längerer Bearbeitungszeit durch den Regulierer einen Kostenvorschuß verlangen,er wird oftmals gewährt.

Abzüge aus der Kalkulationssumme müssen erklärt werden, Sie sollten auf keinen Fall bedenkenlos alles hinnehmen. Achten Sie darauf,ob Ihr SV eine Wertminderung in Ansatz gebracht hat. Bitten Sie ihn hier zu einer Stellungnahme.

ACHTUNG : Der Faktor ZEIT ist für einen Regulierer die beste Art Geld zu machen.  

Hart bleiben heißt die Devise !

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www.verkehrsopferhilfe.de

www.kfz-sachverständige-berlin.de

www.auto-und-verkehr.de 

www.fahrtipps.de

www.mobile.de

www.eurotax-schwacke.de