Unser Rat

Nie (aber wirklich niemals !! ) die gegnerische Versicherung fragen.

Auszug aus :

www.info-center-online.de

Wer sich von der gegnerischen Versicherung (auch der eigenen) zu seiner Unfallregulierung beraten läßt, begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann.

Die gegnerische Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, das nur seinen Aktionären gegenüber verantwortlich ist und nicht dem Unfallopfer. Je weniger die Versicherung aus dem Unfall zahlt, um so besser für die Versicherung und deren Aktionäre, und gleichzeitig um so schlechter für Sie.

Die Versicherung wird immer versuchen, möglichst wenig zu zahlen, klar. Die Versicherung beschäftigt teuer und gut ausgebildete Sachbearbeiter, die sich mit nichts anderem befassen als mit der Abwehr von Schadenersatzansprüchen, ob berechtigt oder nicht. Das sind absolute Profis auf ihrem Gebiet.

Wenn Ihnen also ein freundlicher Sachbearbeiter der Versicherung Ratschläge erteilt, wie Sie sich nach dem Unfall am besten verhalten sollen, ob sie z.B. einen Anwalt oder unabhängigen Sachverständigen beauftragen sollen oder nicht, dann erfolgen diese Ratschläge immer im Sinne der Versicherung und niemals in ihren Sinn. Also glauben Sie kein Wort!

Je weniger Sachbearbeiter von Versicherungen an Geschädigte zahlen, um so mehr Lob, Anerkennung und Prämien erhalten sie. Das ist aus Sicht der Versicherungen normal und verständlich, aber nicht gut für den Geschädigten. Versicherungen sind zwangsläufig Gegner des Geschädigten, nie "fairer Partner", auch wenn sie das manchmal behaupten.

Eine Partnerschaft ist schon durch die unterschiedliche Interessenlage ausgeschlossen, da der eine an den anderen zahlen muß. Wie soll derjenige, der zahlen muß, den gut beraten können, an den er zahlen muß?

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Der Gesetzgeber dreht mächtig an der Bußgeldschraube. Künftig gelten innerorts folgende Sätze:

Überschreitung Alte Sätze Neue Sätze
21-25 km/h 50 Euro 80 Euro
26-30 km/h 60 Euro 100 Euro
31-40 km/h 100 Euro 160 Euro
41-50 km/h 125 Euro 200 Euro
51-60 km/h 175 Euro 280 Euro
61-70 km/h 300 Euro 480 Euro
über 70 km/h 425 Euro 680 Euro

Außerorts werden folgende Bußgelder fällig:

Überschreitung Alte Sätze  Neue Sätze
1-25 km/h 40 Euro 70 Euro
26-30 km/h 50 Euro 80 Euro
31-40 km/h 75 Euro 120 Euro
41-50 km/h 100 Euro 160 Euro
51-60 km/h 150 Euro 240 Euro
61-70 km/h 275 Euro 440 Euro
über 70 km/h 375 Euro 600 Euro

Aber auch andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden künftig ebenfalls teurer:

  • wer bislang mit Alkohol oder Drogen am Steuer ertappt wurde, musste bislang 250 Euro zahlen, jetzt werden 500 Euro fällig. Beim zweiten Verstoß verdoppelt sich der Betrag von 500 auf 1000 Euro, beim dritten werden statt 750 künftig 1500 Euro fällig.
  • Wer ein Überholverbot missachtet, ist mit 150 statt wie bisher mit 75 Euro dabei.
  • Eine rote Ampel zu überfahren kostet künftig 90 statt 50 Euro. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, gelten 200 statt wie bisher 125 Euro.
  • Wer unerlaubt den Seitenstreifen befährt, zahlt künftig 75 statt der bis Ende Januar gültigen 50 Euro.

Keine Änderung gibt es bei den Regeln zu den Fahrverboten. Hier bleibt alles beim Alten. Nach wie vor gilt: Wer innerorts mit mehr als 31 Stundenkilometern über der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsgrenze erwischt wird, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen, ab 51 km/h Überschreitung drohen zwei und ab 61 km/h Überschreitung drei Monate Fahrverbot. Wer eine rote Ampel überfährt, gibt für einen Monat den Schein ab. Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen, Wiederholungstätern drohen zwei bis drei Monate Scheinentzug. Fahrverbote gelten darüber hinaus weiterhin etwa bei zu wenig Abstand zum Vordermann und bei gefährdenden Überholmanövern.

Punkte bleiben

Auch beim Flensburger Punktekatalog ändert sich nichts. Wer beispielsweise innerorts mit mehr als 21 Stundenkilometern Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, muss weiterhin mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen. Drei Punkte gibt es ab 26 Stundenkilometern Überschreitung, vier ab 41 km/h zu viel.

Außerorts gilt abweichend: Vier Punkte gibt es hier erst ab 51 Stundenkilometern Überschreitung, ansonsten gelten die gleichen Sätze wie innerorts. Vier Punkte gibt es auch, wer sich mit Alkohol am Steuer erwischen lässt oder wer eine Ampel überfährt, die länger als eine Sekunde rot ist.

Warum wird eigentlich an der Bußgeldschraube gedreht?

Ziel der Bußgelderhöhungen sei es, die Hauptunfallursachen überhöhte Geschwindigkeit, dichtes Auffahren und Alkohol am Steuer wirksamer zu bekämpfen, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Laut einer Studie zur Verkehrssicherheit sind das zugleich die Verhaltensweisen, die Autofahrern die größte Angst einjagen. 94 Prozent der Deutschen sehen die größte Gefahr im Straßenverkehr durch Drängeln. Alkohol am Steuer und zu hohe Geschwindigkeit folgen dicht dahinter.

Hintergrund: Auslands-Fleppe

  • Wer in Deutschland ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr begangen hatte und für längere Zeit seinen Führerschein verlor, hatte früher die Möglichkeit, diesen in einem anderen Land zu wiederholen, um auch hierzulande wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
  • Diesem so genannten Führerschein-Tourismus in das benachbarte Ausland hat der Gesetzgeber mit dem neuen Führerscheinrecht seit dem 19. Januar einen Riegel vorgeschoben. Ausländische Fahrerlaubnisse gelten nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.

  • Das Motto des Tages: 

Wer Ratschläge der gegnerischen Versicherung zur Unfallregulierung befolgt,begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann.

Ihr Gerd Hoehne